INFOS 

Anreise

Die Parkplätze am Bootshaus (Festivalgelände) sind ausschließlich für Gäste des Wirtshauses reserviert.

Ein kostenfreier, öffentlicher Parkplatz, speziell für das Open-Air, ist ausgeschildert und ca. 300 m vom Festivalgelände entfernt. Haltet euch bitte an die ausgewiesenen Verkehrswege und leistet dem Personal vor Ort folge. Sie werden euch zum Parkplatz leiten und euch den Weg in Richtung Veranstaltung zeigen.

 

Google-Maps-Adresse:

Freibad Ketsch
Im Bruch
68775 Ketsch

Camping

Grundsätzlich ist Camping in der Nacht vom 31.08. auf den 01.09.2024 auf einer Grünfläche neben dem Festivalgelände möglich. Da wir im ersten Jahr ein 1-Tages-Festival veranstalten, soll das Camping zunächst nur als "Übernachtungsmöglichkeit" dienen. Hier gibt es deshalb - außer mobiler Toiletten - leider keine sanitären Anlagen. 

Eine Übernachtung ist nur nach vorheriger Anmeldung bis spätestens 24.08.2024 möglich. Wir berechnen hierfür eine Gebühr von 10€ pro Person (inkl. Zelte). Pro Pavillon berechnen wir eine zusätzliche Gebühr von 5€.

Bitte gebt bei eurer Anmeldung folgende Daten an:

- Anzahl Personen
- Anzahl der Zelte/Pavillons
- Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon)

Wir werden uns dann bei euch melden.

Anmeldung an: info@exopenair.de

 

*** Camping auf eigene Gefahr ***

Jugendschutz

Beim Ex-Open-Air wird es verschiedene Einlassbändchen geben: unter 16 Jahren, unter 18 Jahren und über 18 Jahren. Am Einlass und Getränkeverkauf werden wir ggf. euer Alter kontrollieren. Wir unterliegen den Jugendschutzbestimmungen und werden diese einhalten.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen, unabhängig von der Uhrzeit, nur mit Begleitperson und ausgefüllter Erziehungsbeauftragung, teilnehmen.

Eintritt unter 14 Jahren wird nur in Begleitung eines Elternteils gewährt.

Das Formular und die Erklärungen zur Erziehungsbeauftragung findet ihr HIER.

Infos zum Jugendschutzgesetz findet ihr HIER.


FESTIVALREGELN

HAFTUNG

1.  Es besteht keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden. Auf die Gefahr von Hörschäden wird hiermit hingewiesen.

2.  Es besteht keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

JUGENDSCHUTZ

3.  Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (siehe Thema "Jugendschutz").

VERBOTENE GEGENSTÄNDE/SYMBOLE

4.  Das Mitbringen von Getränken, pyrotechnischen Gegenständen und Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände. Die Beschlagnahme bzw. Verwahrung sowie die Herausgabe einzelner abgenommener Gegenstände erfolgt nur nach Rücksprache mit der Polizei. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.

5.  Extremistische Symbole (T-Shirts, Flaggen, Tattoos etc.) sowie extremistische Gesten jeglicher Art sind verboten und haben sofortigen Ausschluss vom Veranstaltungsgelände zur Folge. 

DROGEN & GEWALT

6.  Stark alkoholisierte und sichtlich unter Drogen stehende Personen sowie Personen, die den Veranstaltungsablauf oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden - u.a. auch durch Gewalt, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden bzw. bereits am Einlass abgewiesen werden.

PARKEN & CAMPING

7.  Parken (siehe Thema "Anreise") erfolgt auf eigene Gefahr.

8.  Camping (siehe Thema "Camping") erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur mit vorheriger Anmeldung und gegen Gebühr gestattet.

TICKETS & EINLASS

9.  Die Eintrittskarten werden nur bei Absage der Veranstaltung zum Nennwert ersetzt. Bei Programmänderung oder Terminverschiebung behalten Tickets ihre Gültigkeit. 

10. Gegen Abgabe der Eintrittskarte am Einlass, erhält man sein gültiges Eintrittsbändchen. Der Einlass ist nur mit gültigem Eintrittsbändchen gestattet. Eine Weitergabe des Bändchens ist verboten. Bei Verlust des Bändchens erlischt der Eintritt. 

BILD & TON

11. Die Besucher sind damit einverstanden, dass von ihnen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können. Diese dürfen ausschließlich für Zwecke des Festivals genutzt und veröffentlicht werden. 

12. Ausschließlich vom Veranstalter berechtigte Personen dürfen Bild-/Video-/Tonaufnahmen aufnehmen und diese veröffentlichen. Für Aufzeichnungen, die nicht durch den Veranstalter genehmigt wurden, haftet ausschließlich die handelnde Person. 

SONSTIGES

13. Das Betreten des Bühnen- und Backstage-Bereichs ist für Besucher strengstens untersagt.

14. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter