INFOS 

Anreise

Die Parkplätze am Bootshaus (Festivalgelände) sind ausschließlich für Gäste der Gaststätte und Vereinsmitglieder reserviert.

Ein kostenfreier, öffentlicher Parkplatz, ist ausgeschildert und ca. 300 m vom Festivalgelände entfernt. Haltet euch bitte an die ausgewiesenen Verkehrswege und leistet dem Personal vor Ort folge. Sie werden euch zum Parkplatz leiten und euch den Weg in Richtung Veranstaltung zeigen.

 

Google-Maps-Adresse:

Freibad Ketsch
Im Bruch
68775 Ketsch

Camping

Grundsätzlich ist Camping in der Nacht vom 31.08. auf den 01.09.2024 auf einer Grünfläche neben dem Festivalgelände möglich. Da wir im ersten Jahr ein 1-Tages-Festival veranstalten, soll das Camping nur als "Übernachtungsmöglichkeit" dienen. Hier gibt es deshalb - außer mobiler Toiletten - keine sanitären Anlagen. 

Eine Übernachtung ist nur nach vorheriger Anmeldung bis spätestens 18.08.2024 möglich. Wir berechnen hierfür eine Gebühr von 10€ pro Person (inkl. Zelte). Pavillons sind nicht gestattet

Bitte gebt bei eurer Anmeldung folgende Daten an:

- Anzahl Personen
- Anzahl der Zelte
- Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon)

Wir werden uns dann bei euch melden.

Anmeldung an: info@exopenair.de


Der Campingbereich wird nicht überwacht.

*** Camping auf eigene Gefahr ***

Jugendschutz

Beim Ex-Open-Air wird es verschiedene Einlassbändchen geben: unter 16 Jahren, unter 18 Jahren und über 18 Jahren. Am Einlass und Getränkeverkauf werden wir ggf. euer Alter kontrollieren. Wir unterliegen den Jugendschutzbestimmungen und werden diese einhalten.

- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit Begleitperson und ausgefüllter Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) teilnehmen.

- Eintritt unter 14 Jahren wird nur in Begleitung eines Elternteils gewährt. Eltern haften für ihre Kinder vollumfänglich.

Das Formular und die Erklärungen zur Erziehungsbeauftragung findet ihr HIER.
Infos zum Jugendschutzgesetz findet ihr HIER.

Abendkasse

Aktuell ist noch nicht sicher, ob es eine Abendkasse geben wird. Falls ja, werdet ihr hier kurz vor der Veranstaltung informiert.

Voraussichtlicher Eintrittspreis an der Abendkasse: 45,- €

Personen mit Schwerbehinderung

Das Ex-Open-Air befindet sich auf barrierefreiem Gelände (inkl. behindertengerechter, mobiler Toilette). 
Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B" bekommt eine Begleitperson freien Eintritt zum Festival.
Zusätzlich stehen, speziell für Personen mit Schwerbehinderung, Parkplätze ganz in der Nähe des Veranstaltungsgeländes zur Verfügung.

Zum VVK-Bestellvorgang:

Bitte bestellt nur ein Ticket für die Person mit Schwerbehinderung und schreibt uns eine separate E-Mail an info@exopenair.de mit folgenden Angaben:
- Bestellnummer
- Name der Person mit Schwerbehinderung und Name der Begleitperson
- Voraussichtliches Kennzeichen des Autos, mit dem Ihr anreisen werdet

Im Nachgang bekommt ihr eine extra Parkkarte und die Beschreibung mit der Anfahrt zum Parkplatz per Mail. Am Einlass sind eure Daten ebenfalls hinterlegt.

Bitte den Behindertenausweis (Foto oder Kopie) an der Kasse vorzeigen.


FESTIVALREGELN

HAFTUNG

1.  Es besteht seitens Veranstalter keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden. Auf die Gefahr von Hörschäden wird hiermit hingewiesen.

2.  Es besteht seitens Veranstalter keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

3.  Eltern haften für Ihre Kinder vollumfänglich. 

JUGENDSCHUTZ

4.  Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (siehe Thema "Jugendschutz").

VERBOTENE GEGENSTÄNDE/SYMBOLE

5.  Das Mitbringen von Getränken/Flüssigkeiten, pyrotechnischen Gegenständen und Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände. Die Beschlagnahme bzw. Verwahrung sowie die Herausgabe einzelner abgenommener Gegenstände erfolgt nur nach Rücksprache mit der Polizei. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.

6.  Extremistische Symbole (T-Shirts, Flaggen, Tattoos etc.) sowie extremistische Gesten jeglicher Art sind verboten und haben sofortigen Ausschluss vom Veranstaltungsgelände zur Folge. 

7.   Taschen größer DIN A4 sowie sperrige Gegenstände (Regenschirme, Klappstühle etc.) dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden.

8.   Foto- und Videokameras dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden (ausgenommen sind vom Veranstalter ausgewählte Personen).

DROGEN & GEWALT

9.  Stark alkoholisierte und sichtlich unter Drogen stehende Personen sowie Personen, die den Veranstaltungsablauf oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden bzw. bereits am Einlass abgewiesen werden.

10. Jegliche Gewalt wird unsererseits nicht toleriert und hat sofortigen Ausschluss vom Gelände zur Folge.

11.  Das Mitbringen und der Konsum von Cannabis auf dem Festivalgelände ist, aufgrund des Jugendschutzes und in Abstimmung mit den örtlichen Behörden, untersagt.

PARKEN & CAMPING

12.  Parken (siehe Thema "Anreise") erfolgt auf eigene Gefahr.

13.  Camping (siehe Thema "Camping") erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur mit vorheriger Anmeldung gegen Gebühr gestattet.

TICKETS & EINLASS

14.  Die Eintrittskarten werden nur bei Absage der Veranstaltung zum Nennwert ersetzt. Bei Programmänderung oder Terminverschiebung behalten Tickets ihre Gültigkeit. 

15. Gegen Abgabe der Eintrittskarte am Einlass, erhält man sein gültiges Eintrittsbändchen. Der Einlass ist nur mit gültigem Eintrittsbändchen gestattet. Eine Weitergabe des Bändchens ist verboten. Bei Verlust des Bändchens erlischt der Eintritt. 

BILD & TON

16. Die Besucher sind damit einverstanden, dass von ihnen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können. Diese dürfen für Zwecke des Festivals genutzt und veröffentlicht werden. 

17. Ausschließlich vom Veranstalter berechtigte Personen dürfen Bild-/Video-/Tonaufnahmen aufnehmen und diese veröffentlichen. Für Aufzeichnungen, die nicht durch den Veranstalter genehmigt wurden, haftet ausschließlich die handelnde Person. 

SONSTIGES

18. Das Betreten des Bühnen- und Backstage-Bereichs ist für Besucher strengstens untersagt und hat unter Umständen den Ausschluss vom Veranstaltungsgelände zur Folge.

19. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

20. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.

 

Version v. 16.07.2024